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LVR fördert Bauprojekte für Menschen ..........

Verantwortlicher Autor: Landschaftsverband Rheinland Köln, 17.12.2018, 17:38 Uhr
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Köln [ENA] LVR fördert Bauprojekte für Menschen mit und ohne Behinderung. LVR unterstützt mit zwei Millionen Euro jährlich Bauprojekte mit inklusivem Charakter / Bis zu 200.000 Euro pro Projekt fließen in die Baukosten inklusiver Bauprojekte / Ziel: Mehrparteienhäuser für Menschen mit und ohne Behinderung. Mit bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr unterstützt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) künftig Bauprojekte mit

inklusivem Charakter. Einen entsprechenden empfehlenden Beschluss hat heute der Landschaftsausschuss einstimmig gefasst. Dieser muss am 19. Dezember noch von der Landschaftsversammlung Rheinland bestätigt werden. Gefördert werden Projekte, die das gemeinschaftliche Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung ermöglichen. Die Förderung dient dem Ziel, ein nachbarschaftliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach zu etablieren. Deshalb zielt das Programm auf den Bau von Mehrparteien-Gebäuden ab. Bedingung ist es, dass mindestens 30 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner mit Behinderung in solchen Wohneinrichtungen leben.

„Es ist nicht nur wichtig, auf persönlicher Ebene Menschen mit und ohne Behinderung zusammenzubringen. Ebenso wichtig ist es, diesen Begegnungen auch physischen Raum zu geben. Das tun wir von nun an mit der inklusiven Bauförderung“, so Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland. Der LVR bezuschusst Projekte mit bis zu 200.000 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen. Somit können also Investoren und Baugesellschaften ebenso wie Eltern oder Selbsthilfe-Verbände Anträge stellen.

Bei Antragstellung muss die Finanzierung gesichert sein, beispielsweise in Form einer Absichtserklärung der Bank. Ebenso wie im Zuwendungsrecht gilt auch hier, dass keine Bauverträge vor Zuwendungsbescheid abgeschlossen werden dürfen. Konkret bedeutet dies, dass erst nach dem Bewilligungsbescheid der Unternehmer beauftragt und der Bagger bestellt werden darf. Grundlage einer Antragstellung ist ein schriftlicher Antrag.

Diesem müssen Lageplan, Grundrisspläne und Flächenberechnungen beigefügt sein. Über die endgültige Förderung entscheiden die politischen Gremien des LVR im Einzelfall. Anträge, die über die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel hinausgehen, gehen in Reihenfolge ihres Eingangs in das neue Haushaltsjahr über. Weitere Informationen sowie das Antragsformular sind unter http://www.lvr.de/inklusive-baufoerderung abrufbar.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LVR beraten gerne im Vorfeld der Antragstellung und sind erreichbar unter der Adresse inklusiv-bauen@lvr.de oder telefonisch unter 0221-809-6789. Das Förderangebot des LVR wird ergänzt durch Beratungsangebote zu barrierefreiem und inklusivem Bauen der „Bauen für Menschen GmbH“ in Köln (Tel. 0221 980 39-0), einer Tochtergesellschaft des LVR, die als Kompetenzzentrum für inklusive Sozialraumgestaltung und Quartiersentwicklung im Rheinland tätig ist.

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